Jedes Unternehmen sollte ein Budget für Weiterbildungen haben. Allerdings sind gute Weiterbildungen teuer, daher ist es nicht immer für alle Mitarbeitenden gleichzeitig möglich. Dennoch sind gut geschulte Mitarbeitende entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.
Qualifizierungschancengesetz (QCG): Jetzt Förderung sichern
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeitenden fit für die digitale Arbeitswelt zu machen. Distart bietet zertifizierte Weiterbildungen in den Bereichen Social Media, KI und Marketing, die vollständig über das QCG gefördert werden.
Das QCG kurz erklärt
In diesem Video erklärt Nils kurz und kompakt, wie das Qualifizierungschancengesetz funktioniert, welche Fördermöglichkeiten Ihrem Unternehmen offenstehen und wie Sie die staatliche Unterstützung optimal nutzen können.
Was ist das
Qualifizierungschancengesetz (QCG)? 💡
Mit dem Qualifizierungschancengesetz investieren Sie gezielt in die digitale Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden, ohne Ihr Budget zu belasten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten; zusätzlich erhalten Sie bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung.
Die Förderung steht allen Unternehmen offen, unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Besonders attraktiv: Sie bauen interne Expertise in gefragten Bereichen wie KI oder Social Media Management auf, statt teure externe Dienstleister zu beauftragen.
Als zertifizierter Bildungsträger begleitet Distart Sie durch den gesamten Förderprozess – von der kostenlosen Beratung bis zur Antragstellung. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren.
Welche Vorteile bietet eine nebenberufliche Weiterbildung?
Berufsbegleitende Weiterbildungen verschaffen Ihnen als Arbeitgeber entscheidende Wettbewerbsvorteile: Ihre Mitarbeitenden bleiben im Tagesgeschäft eingebunden und können neues Wissen direkt anwenden. Keine langen Ausfallzeiten, keine aufwendige Neueinstellung.
Statt monatelang nach qualifizierten Fachkräften zu suchen, nutzen Sie vorhandenes Potenzial in Ihrem Team. Wer in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert, steigert ihre Motivation und Bindung an das Unternehmen – bei minimalen Kosten durch die Weiterbildungsförderung des QCG.
Bisher: Eigenes Weiterbildungs-Kontingent
Mit Distart: Bis zu 100 % Kostenübernahme
Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zwischen 25 % und 100 % der Kursgebühren. Kleinere Unternehmen profitieren dabei von den höchsten Fördersätzen.
mit uns: bis zu 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Während Ihre Mitarbeitenden an der Weiterbildung teilnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Das bedeutet: Sie müssen nicht die vollen Personalkosten tragen, während Ihr Personal neue Kompetenzen erwirbt.
Wie hoch ist die QCG Förderung für mein Unternehmen?
Die Höhe der Förderung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Unternehmensgröße:
Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Bei Unternehmen mit 50-499 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten bis zu 25 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 25 % zum Arbeitsentgelt.

Eine Besonderheit gilt bei abschlussorientierten Weiterbildungen: Wenn Ihre Mitarbeitenden eine Qualifikation mit Berufsabschluss anstreben, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 100 % der Weiterbildungs- und Lohnkosten, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.
Förderung in nur 3 einfachen Schritten beantragen
Der Weg zu den Förderleistungen des Qualifizierungschancengesetzes ist unkomplizierter, als viele Unternehmen denken. Wir beraten Sie gern beim weiteren Vorgehen und unterstützen sowohl bei der Beantragung als auch bei allen anderen notwendigen Schritten bis zum Start der Weiterbildung und deren Durchführung.

1. SCHRITT: BERATUNGSGESPRÄCH
Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen dich beim Ausfüllen des Antrags.
.png?width=1200&height=600&name=Ablauf%20%26%20Kosten%C3%BCbernahme%20Weiterbildung%20(1).png)
2. SCHRITT:
ZUSAGE
Sobald Sie die Zusage erhalten haben, lassen Sie uns den Kostenzusage-Bescheid per E-Mail zukommen.
.png?width=230&height=115&name=Ablauf%20%26%20Kosten%C3%BCbernahme%20Weiterbildung%20(2).png)
3. SCHRITT:
START
Der Start der Weiterbildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.
Voraussetzungen für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen jeder Größe. Damit Ihre Mitarbeitenden von der staatlichen Unterstützung profitieren können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, die das Gesetz festlegt.
Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, der für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist. ✅
Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, muss aber über eine Fortbildung hinausgehen, die ausschließlich einer kurzfristigen arbeitsplatzbezogenen Anpassung dient. Der Arbeitgeber soll durch die Weiterbildung auch seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, deshalb muss sie eine gewisse Allgemeingültigkeit haben. ✅
Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen. Grund dafür ist, dass von einer gewissen Aktualität und Relevanz der Ausbildung ausgegangen wird und somit noch keine Notwendigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht.
Um einen Missbrauch dieser Förderung auszuschließen, muss die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 120 Stunden haben. ✅
Distart: Geförderte Weiterbildungen in den Bereichen KI und Social Media
Distart ist Ihr zertifizierter Bildungsträger für praxisnahe Weiterbildungen in Social Media Management, Künstlicher Intelligenz und Performance-Marketing. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung. Unsere berufsbegleitenden Kurse sind flexibel gestaltet, sodass Ihre Mitarbeitenden neues Wissen direkt im Arbeitsalltag anwenden können.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes und bauen Sie interne Expertise auf, statt externe Dienstleister zu beauftragen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Holen Sie sich jetzt Ihre geförderte Weiterbildung und stärken Sie die digitale Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Häufig gestellte Fragen
-
Was bedeutet Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildungen auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung.
-
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab:
-
Kleine Unternehmen (<50 MA):
✅ 100 % der Weiterbildungskosten
✅ bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss -
Mittlere Unternehmen (50–499 MA):
✅ 50 % der Weiterbildungskosten
✅ 50 % Lohnkostenzuschuss -
Große Unternehmen (>499 MA):
✅ 25 % der Weiterbildungskosten
✅ 25 % Lohnkostenzuschuss
-
-
Wann fördert das Arbeitsamt eine Weiterbildung?
Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen, wenn diese mindestens 121 Stunden umfassen, bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden.
-
Wer beantragt das Qualifizierungschancengesetz?
Der Antrag auf Förderung wird immer durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst. Distart unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess bei der Bundesagentur für Arbeit.
-
Sind Online-Weiterbildungen förderfähig?
Ja! Digitale Formate sind gleichgestellt mit Präsenzkursen. Wichtig ist, dass der Anbieter eine AZAV-Zulassung vorweisen kann. Bei uns ist das der Fall.




