Barrierefreiheitserklärung
Distart Education GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.distart.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.
Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Website können Sie sich für Weiterbildungen im Bereich Online Marketing anmelden.
Dazu gehören Kurse wie „Social Media Manager“, „Content Marketing Manager“ und „KI Prompt Engineer“.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Unsere Website informiert über Inhalte, Fördermöglichkeiten und Starttermine der Weiterbildungen. Sie können sich unverbindlich ein Beratungsgespräch buchen. Außerdem gibt es Videos, Artikel und Beispiele unserer Teilnehmer.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Es gibt eine Seite ohne Titel.
- Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
- Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element, dessen Beschriftung bereits vergeben ist. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf mehreren Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
- Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Diese Erklärung wurde am 29.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden: hallo@distart.de
Marktüberwachungsstelle
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 29.06.2025. Für die Webinhalte wurde der Google Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.