Was ist das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige)? 💡
KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird. Das Programm unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihre berufliche Zukunft durch passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen sicherer, digitaler und resilienter zu gestalten.
Die KOMPASS-Förderung gewährt einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 € für eine passende Qualifizierung. Nach erfolgreicher Teilnahme werden bis zu 90 % der Weiterbildungskosten durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstattet. Die Förderung steht einmal innerhalb von zwölf Monaten zur Verfügung.
Ob eine Förderung in Deinem konkreten Fall möglich ist, entscheiden die zuständigen KOMPASS-Anlaufstellen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Als zertifizierter Bildungsträger beraten wir bei Distart Dich gerne und unterstützen Dich bei der Auswahl der passenden Weiterbildung aus unserem Angebot.
Weiterbildung & Kurse mit der KOMPASS-Förderung
Als Solo-Selbstständige:r kannst Du nach der individuellen Prüfung bei der KOMPASS-Anlaufstelle und entsprechender Förderzusage eine Weiterbildung absolvieren, die genau zu Deinem aktuellen Bedarf passt. Ob im Bereich Social Media, Online-Marketing oder Künstliche Intelligenz – wir begleiten Dich auf Deinem Weg.
Unsere Kurse sind online durchführbar, praxisnah konzipiert und von erfahrenen Dozent:innen aus der realen Berufspraxis begleitet. Du bekommst nicht nur fachliches Wissen, sondern auch konkrete Methoden, Tools und Strategien für Deinen Alltag als Selbstständige:r.
Gerne beraten wir Dich persönlich, welche unserer Weiterbildungen zu Deinen Zielen passt. Wir haben ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Qualifizierungen, alle förderfähig durch das KOMPASS-Programm.
KOSTENFREIE BERATUNG
Unsicher, welche Weiterbildung für Dich in Frage kommt?
Wir beraten Dich kostenlos und unverbindlich!
Wer kann über KOMPASS-Programm gefördert werden?
Die KOMPASS-Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt gezielt Selbstständige, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Qualifizierungen stärken möchten.
Mindestens 2 Jahre am Markt
Deine Solo-Selbstständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren bestehen, formell nachweisbar durch Dokumente wie Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid.
Haupterwerb in Deutschland
Du wohnst und arbeitest in Deutschland und erzielst mindestens 51 % Deiner Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit.
Maximal 1 Vollzeitäquivalent
Du arbeitest allein oder mit Mitarbeitenden, die zusammen maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ergeben.
Wichtig für Dich als Solo-Selbstständige:r
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Du darfst Dich erst nach Erhalt des Qualifizierungsschecks verbindlich für die Weiterbildung anmelden.
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Die KOMPASS-Förderung kannst Du einmal innerhalb von zwölf Monaten in Anspruch nehmen.
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Die Qualifizierung muss in Deutschland oder online bei einem Anbieter mit deutschem Firmensitz stattfinden.
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Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Förderung in Form eines Zuschusses (kein Kredit).
Schritt für Schritt: So erhältst Du die KOMPASS-Förderung
Das KOMPASS-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales macht es Solo-Selbstständigen leicht, eine finanzielle Unterstützung für ihre Weiterbildung zu erhalten.
1. Kostenloses Beratungsgespräch (KOMPASS-Anlaufstelle)
Du führst ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle Deiner Wahl (persönlich oder online).
2. Qualifizierungsscheck erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung und Entscheidung wird Dir der Qualifizierungsscheck ausgestellt (max. 4.500 € Förderhöhe, bis zu 90 % Förderung).
3. Weiterbildung bei Distart buchen
Erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks darfst Du Dich verbindlich für die Weiterbildung anmelden.
4. Teilnahme erfolgreich abschließen
Du hast sechs Monate Zeit, um Deine Qualifizierung erfolgreich durchzuführen.
5. Rückerstattung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss reichst Du Deinen Antrag auf anteilige Kostenerstattung bei der Bewilligungsbehörde ein.
6. Erstattung erhalten
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) prüft Deinen Antrag und erstattet die anteiligen Kosten direkt an Dich.
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KOMPASS-Förderung: Warum Distart die richtige Wahl ist
Distart ist zertifizierter Bildungsträger mit Fokus auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Social Media. Unsere Weiterbildungen bereiten Dich gezielt auf moderne Berufsfelder vor und sind vollständig über die KOMPASS-Förderung förderfähig. Wir kombinieren fundiertes Fachwissen mit praxisnaher Anwendung und begleiten Dich bei jedem Schritt.
Mehr Zeit fürs Kerngeschäft
Unsere KOMPASS-Förderung Kurse vermitteln Dir Tools und Methoden, die Dich im Arbeitsalltag als Solo-Selbstständige:r entlasten.
Aktuellstes Wissen aus der Praxis
Alle Dozent:innen bei Distart arbeiten täglich in Kundenprojekten und wissen genau, was in der Praxis wirklich funktioniert.
Direkt umsetzbare Strategien
Die Inhalte unserer Qualifizierungen kannst Du sofort in Deinem Business anwenden – ohne Umwege.
Stärker am Markt auftreten
Praxisnahe Weiterbildung mit der KOMPASS-Förderung macht Deine Fachkompetenz sichtbar und schafft Vertrauen bei Kunden.
Mehr erfahren über das KOMPASS-Förderprogramm
Du möchtest mehr über das Förderprogramm KOMPASS und die Voraussetzungen für Solo-Selbstständige erfahren? Alle offiziellen Informationen zum Ablauf, zur Antragstellung und den Anforderungen der KOMPASS-Förderung findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dort erhältst Du detaillierte Informationen zum ESF Plus-Programm, zu den Förderbedingungen und zur Arbeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Bewilligungsbehörde. Außerdem kannst Du Dir eine Übersicht aller verfügbaren KOMPASS-Anlaufstellen herunterladen, bei denen Du ein kostenloses Beratungsgespräch für Deine Weiterbildung führen kannst.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir bei Distart unterstützen Dich gerne bei der Wahl der passenden Weiterbildung im Rahmen von KOMPASS. Schreib uns oder vereinbare direkt ein Infogespräch.
FAQ – KOMPASS-Förderprogramm
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Was ist KOMPASS?
KOMPASS („Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales (BMAS), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Es unterstützt Solo-Selbstständige bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildungen – mit bis zu 90 % Zuschuss bzw. max. 4.500 € netto pro Jahr.
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Wer kann die Förderung erhalten?
- Wohnsitz & Tätigkeit in Deutschland
- Hauptberuflich selbstständig (mind. 51 % des Einkommens)
- Seit mind. 2 Jahren aktiv am Markt
- Keine Mitarbeitenden bzw. max. 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent)
- Keine laufende Insolvenz
- Keine gleichartige Förderung über das Jobcenter (§16c SGB II)
- Kein KOMPASS-Scheck in den letzten 12 Monaten
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Wie hoch ist der Zuschuss?
- 90 % der Nettokosten werden gefördert
- Maximal 4.500 € netto pro Person
- Die Mehrwertsteuer wird nur übernommen, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist (z. B. Freiberufler:innen)
- Eigenanteil = mind. 10 % + MwSt.
- Keine Förderung für Kursmaterialien, Reisekosten o. Ä.
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Wie läuft der Förderprozess ab?
- Kontakt zur frei wählbaren Anlaufstelle (online oder telefonisch)
- Erstberatung mit Bedarfsprüfung
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks (6 Monate gültig)
- Kursstart – erst nach Ausstellung
- Kursdurchführung (max. 6 Monate)
- Erstattungsantrag im Z-EU-S-Portal der DRV Knappschaft-Bahn-See
- Auszahlung erfolgt ca. 4–12 Wochen nach Antrag
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid)
- Nachweis über Haupterwerb (z. B. Einkommensteuerbescheid)
- Mitarbeitererklärung (ggf. VZÄ-Rechner)
- De-minimis-Erklärung (Nachweis, dass < 300.000 € staatliche Beihilfen in 3 Jahren bezogen wurden)
- Kursbeschreibung mit Dauer, Inhalten & Kosten
- Nach dem Kurs: Teilnahmebescheinigung/Zertifikat, Rechnung & Zahlungsnachweis
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Welche Kurse sind förderfähig?
Förderfähig sind Weiterbildungen mit einem klaren Bezug zur geschäftlichen Weiterentwicklung, z. B.:
- Online-Marketing, Social Media, KI, Automatisierung
- Betriebswirtschaft, Pricing, Positionierung
- Fachliche Softwaretrainings (z. B. Adobe, Canva, Schnittprogramme)
- Soft Skills mit beruflichem Bezug (Kommunikation, Stressmanagement etc.)
Nicht förderfähig sind:
- Hobbykurse (z. B. Yoga, Waldbaden, Malerei)
- Sprachkurse ohne klaren beruflichen Nutzen
- Allgemeine Gesundheitskurse oder Urlaubsreisen
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Was passiert, wenn der Kurs nicht stattfindet?
- Bei Kursabsage vor Beginn: Anlaufstelle kontaktieren – evtl. ist ein neuer Antrag möglich
- Bei Abbruch während des Kurses: Keine Erstattung, da Abschlussnachweis fehlt
- Wichtig: Nur ein Kurs pro Jahr möglich – keine Umbuchung nach Scheck
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Ist eine Ratenzahlung möglich?
Nicht über KOMPASS selbst – aber Distart bietet auf Anfrage Ratenzahlung oder spätere Fälligkeit an.
Wichtig ist, dass die Zahlung vor dem Erstattungsantrag vollständig erfolgt ist.
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Kann ich mehrere Kurse auf einmal beantragen?
Nein – pro Scheck wird nur ein Kurs gefördert. Weitere Kurse sind erst im Folgejahr förderfähig (nach 12 Monaten).
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Was ist Z-EU-S?
Das Z-EU-S-Portal ist die offizielle Online-Plattform der DRV Knappschaft-Bahn-See zur Einreichung des Erstattungsantrags.
Die Zugangsdaten werden i. d. R. von der Anlaufstelle bei der Beratung erstellt.
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Kann ich meine Anlaufstelle frei wählen?
Ja. Die Wahl der Anlaufstelle ist bundesweit frei. Wer z. B. in München lebt, kann sich auch von einer Stelle in Berlin oder Köln beraten lassen.
Wichtig: Keine parallelen Anträge bei mehreren Stellen.
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Gibt es eine Liste aller Anlaufstellen?
Ja – hier die offizielle Übersicht (Stand 2025):
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Gibt es offizielle Infos oder Flyer?
✅ Offizielle BMAS-Website zum KOMPASS-Programm
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Gibt es einen Rechtsanspruch auf KOMPASS?
Nein.
KOMPASS ist ein freiwilliges Förderprogramm des BMAS. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über den Qualifizierungsscheck liegt im Ermessen der Anlaufstelle. Diese prüft individuell anhand der Kriterien (z. B. wirtschaftlicher Nutzen, Passgenauigkeit der Weiterbildung).
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Was bedeutet „förderfähige Maßnahme“?
Gefördert werden Weiterbildungen, die:
- mindestens 20 Zeitstunden umfassen
- innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden
- von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden (z. B. AZAV, ISO 9001 etc.)
- einen nachweisbaren beruflichen Mehrwert für die Solo-Selbstständigkeit bringen
Die Maßnahme muss klar einem beruflichen Ziel oder der wirtschaftlichen Stabilisierung dienen.
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Welche Zertifizierungen muss ein Bildungsträger haben?
Ein Träger muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- AZAV-Zertifizierung (nach § 180 SGB III)
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement (z. B. ISO 9001, LQW, EFQM, QES-plus)
- Öffentliche Anerkennung nach Weiterbildungsgesetz eines Bundeslandes
👉 Distart ist AZAV-zertifiziert – alle Maßnahmen erfüllen damit das Hauptkriterium.
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Wie wird geprüft, ob ein Kurs förderfähig ist?
Die Anlaufstelle prüft anhand folgender Faktoren:
- Inhalte: Passen sie zum Geschäftsmodell oder Ziel?
- Dauer: Mindestens 20 Stunden? Innerhalb von 6 Monaten umsetzbar?
- Anbieterqualität: AZAV-Zertifikat vorhanden?
- Beruflicher Nutzen: Dient der Kurs der wirtschaftlichen Stabilisierung oder Weiterentwicklung?
Die Entscheidung ist immer einzelfallbezogen und wird im Beratungsprotokoll dokumentiert.
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Welche Fristen gelten für Kursbeginn und Abschluss?
- Der Kurs darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks starten
- Ab Ausstellungsdatum gilt eine Frist von 6 Monaten für den Kursabschluss
- Es ist keine Verlängerung vorgesehen (nur in Sonderfällen über Einzelfallentscheidung möglich)
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Was ist die De-minimis-Erklärung?
Eine formale Bestätigung, dass der Antragsteller:
- in den letzten drei Jahren weniger als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten hat
- diese Beihilfen ordnungsgemäß dokumentiert sind
Dazu zählen z. B. Corona-Hilfen, Gründerzuschüsse, Innovationsgutscheine, ESF-Mittel.
Die Erklärung ist Teil der Fördervoraussetzungen und wird im Antrag abgefragt.
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Was ist der Unterschied zwischen „Zeitstunden“ und „UE“?
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Eine Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten
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Zeitstunde = 60 Minuten
→ KOMPASS fördert nur Weiterbildungen mit mind. 20 Zeitstunden, nicht UE
→ Bei Kursen mit UEs: Umrechnung auf volle Zeitstunden beachten
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Was passiert, wenn die Maßnahme länger als 6 Monate dauert?
Dann kann sie nicht über einen einzelnen Scheck gefördert werden.
Möglich ist:
- Kürzung auf ein förderfähiges Modul (z. B. nur Teil 1 buchen)
- Aufteilung in Jahresabschnitte → erneute Förderung im Folgejahr
Tipp: Distart bietet dafür modulare Kursstruktur (z. B. einzelne Themenpakete) an.
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Welche Rolle spielt das Zertifikat nach Kursende?
Das Zertifikat oder die Teilnahmebescheinigung ist zwingend notwendig, um:
- die Durchführung nachzuweisen
- die Erstattungsfähigkeit gegenüber der DRV zu sichern
Fehlt das Zertifikat, wird keine Förderung ausgezahlt, selbst wenn der Kurs bezahlt wurde.
Bei Distart wird das automatisch erstellt und über CSM versendet.
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Was passiert, wenn der Kunde während des Kurses krank wird oder abbricht?
- Wenn die Weiterbildung nicht abgeschlossen wird, kann keine Förderung erfolgen
- Ein „Teilerfolg“ wird nicht anteilig bezuschusst
- Ausnahmefälle (z. B. medizinisch begründete Abbrüche) müssen mit der Anlaufstelle oder DRV geklärt werden – es gibt keinen automatischen Anspruch
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Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Antrag?
Erfahrungsgemäß:
- ca. 4–12 Wochen nach vollständigem Antrag im Z-EU-S Portal
- Verzögerungen möglich, wenn Dokumente fehlen oder falsch hochgeladen wurden
Der Antragsteller bekommt die Rückzahlung auf das eigene Konto überwiesen – nicht der Bildungsträger.
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Welche Aufgaben hat die Anlaufstelle?
- Beratungsgespräch führen
- Förderfähigkeit prüfen
- Beratungsprotokoll erstellen
- Kursbewertung und Freigabe
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks
- Anleitung zur Antragstellung im Z-EU-S Portal
- Unterstützung bei Nachfragen oder Zweifeln
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Welche Aufgaben hat der Bildungsträger?
- Kursangebot und Kursbeschreibung liefern
- Nachweis AZAV-Zertifizierung
- Teilnahmebescheinigung und Zertifikat ausstellen
- Kund:innen bei Antrag und Vorbereitung unterstützen
- Keine Kommunikation mit der DRV oder Anlaufstelle in offiziellem Sinne (es sei denn, Kund:innen erlauben es aktiv)
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Was ist der Unterschied zwischen Anlaufstelle & DRV?
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Die Anlaufstelle (z. B. IHK, KölnBusiness) ist für die Beratung und Ausstellung des Qualifizierungsschecks zuständig
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Die DRV Knappschaft-Bahn-See prüft nach Kursende die vollständige Antragstellung im Z-EU-S Portal und führt die Rückzahlung durch
→ Wichtig: Der Bildungsträger kommuniziert primär mit dem TN, nicht mit der DRV
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Was passiert, wenn der Kunde seine Zugangsdaten zum Z-EU-S-Portal verliert?
- Die Zugangsdaten werden i. d. R. von der Anlaufstelle vergeben
- Bei Verlust: Kontaktaufnahme über die Anlaufstelle oder über die Z-EU-S Supporthotline (Kontakt in der FAQ PDF)
- Es ist kein neues Konto notwendig – nur die Zugangsinformation muss wiederhergestellt werden
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Kann eine Maßnahme auch in Teilzeit durchgeführt werden?Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Durchführung der Weiterbildung in Teilzeit nicht möglich.
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Kann man sich mehrere Kursangebote einholen?
Ja – manche Anlaufstellen fordern sogar zwei oder mehr Vergleichsangebote.
Das ist kein Muss, aber:
- besonders bei hohen Kurskosten (nahe 4.500 €) sinnvoll
- bei unklarer Maßnahmepassung üblich
Distart kann bei Bedarf schnell eine Vergleichsbegründung liefern, warum unsere Maßnahme passender ist (z. B. durch Modulinhalte, AZAV-Nachweis, Kundenerfahrungen).
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Kann man die Maßnahme als „Einsteiger:in“ ohne Vorkenntnisse besuchen?
Ja – sofern im Beratungsgespräch nachvollziehbar gemacht wird, dass der Kurs:
- dem Ausbau von Kompetenzen dient, die bisher fehlen
- relevant für die Ausrichtung des Geschäfts ist
Tipp: Im Beratungsgespräch (Distart & Anlaufstelle) kann das Vorgespräch so gelenkt werden, dass eine Grundmotivation und Zielorientierung deutlich werden – auch ohne Vorwissen.
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Muss die Maßnahme in Teilzeit absolviert werden?
Nicht zwingend – die Maßnahme kann auch hauptzeitlich (z. B. in einer ruhigen Projektphase) besucht werden.
Wichtig ist nur:
- Sie darf nicht begonnen werden, bevor der Scheck ausgestellt wurde
- Der Kurs ist binnen 6 Monaten abzuschließen
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Gilt die Förderung auch für GbRs, GmbHs oder UG?
Ja – die Rechtsform ist nicht entscheidend. Entscheidend ist:
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die antragstellende Person ist faktisch allein tätig
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sie erfüllt die Solo-Selbstständigkeitskriterien
(z. B. 100 % selbstständig aktiv, keine Vollzeit-Angestellten)
Auch ein:e Geschäftsführer:in mit > 50 % Gesellschaftsanteil einer GmbH kann förderfähig sein, wenn er oder sie wirtschaftlich wie ein:e Einzelunternehmer:in agiert.
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Was passiert, wenn der Kurs länger pausiert wird?
Beispiel: Krankheit, Elternzeit, andere Verpflichtungen
- Es gibt keine automatische Verlängerung
- Im Einzelfall kann über die Anlaufstelle eine Verlängerung beantragt werden – dies liegt aber im Ermessen der Förderstelle / DRV
Distart empfiehlt, bei absehbarer Pause frühzeitig zu kommunizieren – ggf. kann eine spätere Teilnahme geplant werden oder ein Modul angepasst werden.
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Kann ein abgebrochener Kurs später fortgeführt oder ersetzt werden?
Nein – jeder Scheck gilt für genau eine Maßnahme. Wird diese nicht abgeschlossen, ist die Förderung in der Regel verloren.
Wenn der Kurs neu begonnen werden soll, muss:
- erneut ein Scheck beantragt werden (frühestens nach 12 Monaten)
- ggf. eine neue Beratung erfolgen
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Welche Rolle spielt der Kursname in der Beurteilung?
Eine große!
Die Formulierung der Maßnahme hat Einfluss darauf, ob sie als arbeitsmarktnah oder förderwürdig eingeschätzt wird.
Beispiel:
Kursname Wirkung auf Anlaufstelle „Stressmanagement privat“ eher kritisch „Stressbewältigung in der Kund:innenkommunikation“ plausibel 👉 Tipp für Vertrieb & Beratung: Nutze beruflich konnotierte Formulierungen in PDF, Angebot, Zertifikat.




