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Qualifizierungschancengesetz

Berufsbegleitende Weiterbildung Social Media Marketing

Arbeitnehmerin

Qualifizierungs-chancengesetz

Berufsbegleitende Weiterbildung Social Media Marketing

Arbeitnehmerin

Es gibt verschiedene Szenarien, weshalb es notwendig werden kann, sich auch innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterzubilden. Oftmals wächst man mit seinen Aufgaben, aber man stößt dabei auch schnell mal an seine Grenzen.

Immer häufiger hören wir, dass Themen wie Social Media Marketing oder Social Media Management innerhalb von Unternehmen an Mitarbeiter übergeben werden, die sich zwar dafür interessieren, aber im Grunde genommen keine Ahnung von der praktischen Umsetzung haben. Möchte man aber ein funktionierendes Social Media Marketing umsetzen, wird Engagement und Interesse alleine kaum ausreichen.

Doch was sind nun die Optionen, adäquat darauf zu reagieren und sowohl Erfolge für das Unternehmen zu erzielen, dabei aber keine Frustration bei den Mitarbeitern zu riskieren?


Die Antwort darauf ist recht simpel – eine Weiterbildung zum Social Media Marketing Manager absolvieren und das auch noch berufsbegleitend. Was kaum ein Unternehmen weiß: es gibt auch hier die Möglichkeit, dies fördern zu lassen und sich so innerhalb des Unternehmens Experten zu schaffen.


Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 der Weg geebnet, dass die Agentur für Arbeit auch für berufliche Weiterbildungen über deutlich mehr Budget verfügt. Es gibt sogar einen rechtlichen Anspruch auf eine fachliche Beratung zur beruflichen Weiterbildung.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

 

Das Qualifizierungschancengesetz, oder auch Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, soll Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten bieten, um sich weiterzubilden. Die Bundesagentur für Arbeit fördert dies zum einen durch ein erweitertes Weiterbildungsangebot und zum anderen durch mehr finanzielle Mittel, die sie Mitarbeitern in Weiterbildung zur Verfügung stellt.


So soll Mitarbeitern ermöglicht werden, ihre berufliche Situation absichern bzw. verbessern zu können. Die Anforderungen an Arbeitnehmer sind gerade im Hinblick auf Digitalisierung und dem stetigen Wandel des Arbeitsmarktes extrem gestiegen. Um dabei den Anschluss nicht zu verlieren, sind Weiterbildungen nicht erst dann relevant, wenn der Arbeitsplatz bereits bedroht ist, sondern ehe es überhaupt soweit kommt.

 

 

Kriterien für Förderungen durch das Qualifizierungschancengesetz

 

Doch was bedeutet das jetzt konkret für unsere anstrebenden Social Media Marketing Manager? Eine Weiterbildung wird notwendig, wenn Know-how fehlt. Damit kann die Stelle nicht ausgefüllt werden und der Mitarbeiter keine zufriedenstellenden Ergebnisse abliefern. Dementsprechend wird der Arbeitsplatz früher oder später ins Wanken geraten. Soll nun also ein Mitarbeiter das Social Media Marketing übernehmen, ist dafür zwar super geeignet, aber nicht genügend ausgebildet, empfehlen wir eine Weiterbildung in diesem Bereich. Um dies berufsbegleitend durchzuführen und durch die Agentur für Arbeit gefördert, ist der beste Weg ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle.

Es gibt jedoch ein paar Kriterien, die dabei erfüllt werden müssen.

Die 5 Kriterien

Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, der für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist.

Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, muss aber über eine Fortbildung hinausgehen, die ausschließlich einer kurzfristigen arbeitsplatzbezogenen Anpassung dient. Der Arbeitgeber soll durch die Weiterbildung auch seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, deshalb muss sie eine gewisse Allgemeingültigkeit haben.

Der letzte Berufsabschluss muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Grund dafür ist, dass von einer gewissen Aktualität und Relevanz der Ausbildung ausgegangen wird und somit noch keine Notwendigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht.

Um einen Missbrauch dieser Förderung auszuschließen, muss die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, mindestens vier Jahre zurückliegen.

Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 160 Stunden haben

 

In welchem Umfang wird gefördert?

 

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 Prozent sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.

Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten bekommen bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

Konzerne ab einer Betriebsgröße 2.500 Mitarbeitern und mehr bekommen bis zu 15 Prozent der Kosten erstattet. Die Zuschüsse können auf bis zu 20 Prozent steigen, wenn eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung besteht.

 

Wie erfolgt eine antragstellung?

 

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit einen Antrag direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Wir beraten unsere Teilnehmer sehr gern und nehmen bei Bedarf Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

 

 

Zuschüsse zu den lehrgangskosten

 

Zuschuss 1

 

 

 

Zuschüsse zum arbeitsentgelT

 

Zuschuss 2 AEG

 

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Wir freuen uns auf Dich und Deine Fragen. Ist Social Media Marketing das Richtige für Dich?
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