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DIE WEITERBILDUNGSRICHTLINIE 2026 

FÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE, UNTERNEHMEN UND VEREINE IM LAND BRANDENBURG

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Über die Weiterbildungsrichtlinie 2026


(Gültigkeitszeitraum: 26. Januar 2026 bis 30. Juni 2027)

Die digitale Arbeitswelt wandelt sich rasant. Um sich zukunftsfest aufzustellen, fördern das Land Brandenburg und die Europäische Union im Sinne des lebenslangen Lernens die Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK).

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die zuständige Bewilligungsbehörde und entscheidet über die Förderanträge.

Die neue Richtlinie soll die Weiterbildungsbeteiligung und das Weiterbildungsengagement von Unternehmen und Beschäftigten steigern.

Nicht ausreichend genutzte Potenziale von Arbeits- und Fachkräften sollen somit gezielt erschlossen werden.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.

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Die FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK

Beschäftigte

Der Zuschuss je Antrag beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt.

Unternehmen & Vereine

Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 €.
Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.

100 % Digitaler Prozess

Die Antragstellung erfolgt fortlaufend und vollständig online über das ILB-Kundenportal. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital eingereicht und elektronisch bestätigt. Sobald Sie die elektronische Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie sich verbindlich anmelden oder den Vertrag schließen, ohne die Förderung zu gefährden. Bitte beachten Sie: Die Durchführung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise.*

Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg.

ERFOLGREICH IN DIE GEFÖRDERTE WEITERBILDUNG STARTEN

Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.

In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für Ihren erfolgreichen Antrag erforderlich sind.

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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG

  • Für Beschäftigte (mit Bildungsscheck)
    Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte, bei denen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung im Land Brandenburg.

  • Für Unternehmen, Freiberufler & Vereine
    Gefördert werden Unternehmen, Einrichtungen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen des privaten Rechts (z. B. Vereine), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.

  • Antragsberechtigt sind außerdem Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer beschäftigten Person unterhalten.

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Der ABLAUF IN 4 SCHRITTEN

Schritt 1: Online-Antrag

Anträge auf Förderung sind über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Senden Sie den Antrag ab, bevor die Maßnahme beginnt!

SCHRITT 2: ANMELDUNG

Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden oder den Vertrag schließen, ohne die Förderung zu gefährden.

Wenn Sie maximale Planungssicherheit wünschen, empfiehlt sich die Anmeldung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Schritt 3).

Schritt 3: Zuwendungsbescheid

Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.

Schritt 4: Durchführung & Kostenerstattung

Sie nehmen an der Weiterbildung teil und gehen in Vorleistung. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe (Erstattungsprinzip).

Jetzt beraten lassen

Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.

In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für Ihren erfolgreichen Antrag erforderlich sind.

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Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.

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