Über die Weiterbildungsrichtlinie 2026
(Gültigkeitszeitraum: 26. Januar 2026 bis 30. Juni 2027)
Die digitale Arbeitswelt wandelt sich rasant. Um sich zukunftsfest aufzustellen, fördern das Land Brandenburg und die Europäische Union im Sinne des lebenslangen Lernens die Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK).
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die zuständige Bewilligungsbehörde und entscheidet über die Förderanträge.
Die neue Richtlinie soll die Weiterbildungsbeteiligung und das Weiterbildungsengagement von Unternehmen und Beschäftigten steigern.
Nicht ausreichend genutzte Potenziale von Arbeits- und Fachkräften sollen somit gezielt erschlossen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.
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Die FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK
Beschäftigte
Der Zuschuss je Antrag beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt.
Unternehmen & Vereine
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 €.
Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.
100 % Digitaler Prozess
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend und vollständig online über das ILB-Kundenportal. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital eingereicht und elektronisch bestätigt. Sobald Sie die elektronische Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie sich verbindlich anmelden oder den Vertrag schließen, ohne die Förderung zu gefährden. Bitte beachten Sie: Die Durchführung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise.*
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg.
ERFOLGREICH IN DIE GEFÖRDERTE WEITERBILDUNG STARTEN
Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.
In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für Ihren erfolgreichen Antrag erforderlich sind.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG
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Für Beschäftigte (mit Bildungsscheck)
Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte, bei denen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung im Land Brandenburg. -
Für Unternehmen, Freiberufler & Vereine
Gefördert werden Unternehmen, Einrichtungen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen des privaten Rechts (z. B. Vereine), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. -
Antragsberechtigt sind außerdem Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer beschäftigten Person unterhalten.
Der ABLAUF IN 4 SCHRITTEN
Schritt 1: Online-Antrag
Anträge auf Förderung sind über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Senden Sie den Antrag ab, bevor die Maßnahme beginnt!
SCHRITT 2: ANMELDUNG
Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden oder den Vertrag schließen, ohne die Förderung zu gefährden.
Wenn Sie maximale Planungssicherheit wünschen, empfiehlt sich die Anmeldung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Schritt 3).
Schritt 3: Zuwendungsbescheid
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Schritt 4: Durchführung & Kostenerstattung
Sie nehmen an der Weiterbildung teil und gehen in Vorleistung. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe (Erstattungsprinzip).
Jetzt beraten lassen
Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.
In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für Ihren erfolgreichen Antrag erforderlich sind.
NEUE PERSPEKTIVEN MIT DISTART
Unsere Online-Weiterbildungen helfen dabei, vorhandene Stärken gezielt in neue Berufsfelder zu übertragen oder im bestehenden Unternehmen weiterzuentwickeln. Ob im Bereich Online Marketing, Digitalisierung oder Künstliche Intelligenz: Wir schaffen die optimalen Grundlagen für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft.
Praxisnahe Inhalte Die Weiterbildungen vermitteln aktuelles Wissen, das sich direkt an realen Anforderungen und konkreten Praxisbeispielen aus der Unternehmenswelt orientiert.
Flexibles Lernen Alle Weiterbildungen sind zu 100 % online sowie flexibel aufgebaut und lassen sich dadurch ideal in jeden Berufs- und Lebensalltag integrieren.
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Alles über unsere Zulassungen, Awards und Mitgliedschaften findest Du hier.
Bereit für den nächsten Schritt?
Für den Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird bereits im Vorfeld ein konkretes Weiterbildungsangebot inklusive Kostenvoranschlag benötigt.
In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für Ihren erfolgreichen Antrag erforderlich sind.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
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Wann erhalte ich die Auszahlung der Förderung?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung. Dafür werden die entstandenen Kosten im Rahmen eines Verwendungsnachweises bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird die bewilligte Förderung ausgezahlt (Erstattungsprinzip). Die Teilnahmegebühr ist daher zunächst selbst zu begleichen.
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Welche Unterlagen brauche ich für die Abrechnung?
Für die Abrechnung ist ein Verwendungsnachweis über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Zudem ist zur Erfolgskontrolle die Teilnahmebestätigung des Weiterbildungsanbieters vorzulegen.
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Gibt es nicht förderfähige Maßnahmen?
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung dienen, sowie Fachtagungen.
Das Kursangebot von Distart konzentriert sich auf gezielte berufliche Fachqualifikationen (z. B. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Social Media) und ist daher grundsätzlich förderfähig.
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*Was bedeutet "förderunschädlich möglich (auf eigenes Risiko)"?
Sobald Sie Ihren Förderantrag online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht haben und der Eingang elektronisch bestätigt wurde, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Diese stellt keine Bewilligung dar. Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist ab diesem Zeitpunkt formal zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die endgültige Entscheidung trifft die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erst nach Prüfung des Antrags.
Der Antrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.



