Weiterbildungsrichtlinie 2026


Über die Weiterbildungsrichtlinie 2026
Die digitale Arbeitswelt wandelt sich rasant. Um sich zukunftsfest aufzustellen, fördern das Land Brandenburg und die Europäische Union im Sinne des lebenslangen Lernens die Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK).
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die zuständige Bewilligungsbehörde und entscheidet über die Förderanträge. Die neue Richtlinie soll die Weiterbildungsbeteiligung und das Weiterbildungsengagement von Unternehmen und Beschäftigten steigern. Nicht ausreichend genutzte Potenziale von Arbeits- und Fachkräften sollen somit gezielt erschlossen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg.
Die Förderung im Überblick
Beschäftigte
Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt.
Unternehmen & Vereine
Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 €.
Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.
100 % Digitaler Prozess
Weiter unten haben wir den gesamten Prozess Schritt für Schritt abgebildet.

Vorraussetzungen
- Für Beschäftigte (mit Bildungsscheck)
Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte, bei denen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung im Land Brandenburg.
- Für Unternehmen & Vereine
Gefördert werden Unternehmen, Einrichtungen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen des privaten Rechts (z. B. Vereine), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
- Einzelunternehmer:innen & Freiberufler:innen
Antragsberechtigt sind diese, wenn sie im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer beschäftigten Person unterhalten.
Erfolgreich in die geförderte Weiterbildung starten
Wir beraten gerne bei allen Fragen rund um unsere Weiterbildungen und helfen bei der Beantragung.
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Bereit für die Zukunft in Digital Marketing, Management oder KI?
Die ILB bietet online und telefonisch ebenfalls eine kostenlose Förderberatung an.
Wichtig: Weiterbildungsangebot einholen
Dieses erstellen wir kostenlos und abgestimmt auf die individuellen Zukunftsziele unserer Teilnehmenden.
Online-Antrag
Dort finden sich auch alle Dokumente zum Download die zuvor ausgefüllt werden müssen.
Der Antrag muss abgeschickt werden, bevor die Maßnahme beginnt.
Anmeldung
Zuwendungsbescheid
Durchführung & Kostenerstattung
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises (Erstattungsprinzip).
Warum Distart die richtige Wahl ist
Distart ist zertifizierter Bildungsträger mit Fokus auf künstliche Intelligenz und Social Media und Online Marketing.
Unsere Weiterbildungen bereiten gezielt auf moderne Berufsfelder vor und vermitteln aktuelles Wissen, das sich direkt an realen Anforderungen und konkreten Praxisbeispielen orientiert.
Wir helfen dabei, Menschen gezielt weiterzuentwickeln, Fachkräfte langfristig zu binden und Digitalisierung sowie Innovation voranzutreiben – dabei begleiten wir euch bei jedem Schritt.
Digitale & Flexible Lernplattform

Berufsbilder mit Zukunft

Dozent:innen aus der Praxis

Anerkanntes Arbeitsmarktzertifikat

Zertifizierte Qualität bei Distart



Kostenfreie Beratung
Wir beraten gerne bei allen Fragen rund um unsere Weiterbildungen und helfen bei der Beantragung.
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Häufig gestellte Fragen
Für die Abrechnung ist ein Verwendungsnachweis über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Zudem ist zur Erfolgskontrolle die Teilnahmebestätigung des Weiterbildungsanbieters vorzulegen.
Sobald Sie Ihren Förderantrag online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht haben und der Eingang elektronisch bestätigt wurde, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Diese stellt keine Bewilligung dar. Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist ab diesem Zeitpunkt formal zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die endgültige Entscheidung trifft die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erst nach Prüfung des Antrags.
Der Antrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung. Dafür werden die entstandenen Kosten im Rahmen eines Verwendungsnachweises bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird die bewilligte Förderung ausgezahlt (Erstattungsprinzip). Die Teilnahmegebühr ist daher zunächst selbst zu begleichen.
Nicht gefördert werden unter anderem Weiterbildungen, die der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung dienen, sowie Fachtagungen.
Das Kursangebot von Distart konzentriert sich auf gezielte berufliche Fachqualifikationen (z. B. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Social Media) und ist daher grundsätzlich förderfähig.



